Um zu garantieren, dass nur befugte Personen Zugriff auf Medikamente und Betäubungsmittel haben, ist die Lagerung der Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, gesetzlich geregelt.
„Wer am Betäubungsmittelverkehr teilnimmt, hat die Betäubungsmittel, die sich in seinem Besitz befinden, gesondert aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern.“ (BtmG § 15 Sicherheitsmaßnahmen)
Hier finden Sie die Anforderungen zur fachgerechten Verwahrung für Betäubungsmittel
In §15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) sind die Voraussetzungen für die Unterbringung der Betäubungsmittel genau definiert. Zur Lagerung der Medikamente und Substanzen sind Sicherheitsschränke vorgeschrieben, die nach der EN1143-1 Norm zertifiziert sind.
Hier sind zertifizierte Wertschutzschränke mit eine Widerstandsgrad I oder höher nach EN 1143-1 zu verwenden. Wertschutzschränke mit einem Eigengewicht unter 1000 kg sind entsprechend der EN 1143-1 im Boden/ in der Wand zu verankern.
Müssen große Mengen an Medikamenten und Substanzen bei Ihnen verwahrt werden, ist es sinnvoll einen ganzen Raum oder Lagerteilabschnitt für die Verwahrung abzusichern.
„Wird anstelle von Schränken eine Raumsicherung bevorzugt, sind als Raumabschluss zertifizierte Wertschutzraumtüren mit einem Widerstandsgrad III oder höher nach EN 1143-1 zu verwenden.“ (BfArM Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten bei Erlaubnisinhabern nach § 3 Betäubungsmittelgesetz, Stand 1.1.2007, Aufbewahrung in Räumen)
Bei Bremer Tresor erhalten Sie Tresortüren, die mit Sicherheitsstufe III nach EN1143-1 zertifiziert sind. Diese Tresortüren der Klasse III ermöglichen es Ihnen, Lagerräume fachgerecht auszustatten - und sie so für die Lagerung von Medikamenten sicher einzurichten.
Eine Auswahl der Branchen, in denen BtMG Tresore von Bremer Tresor genutzt werden, sehen Sie hier:
Es sind zertifizierte Wertschutzschränke mit einem Widerstandsgrad 0 oder höher nach EN 1143-1 zu verwenden. Wertschutzschränke mit einem Eigengewicht unter 200 kg sind entsprechend der EN 1143-1 zu verankern. Sogenannte Einmauerschränke sind fachgerecht in eine geeignete Wand einzubauen.
Ausgenommen hiervon ist die Aufbewahrung einer größeren Anzahl von Betäubungsmitteln, die maximal den durchschnittlichen Tagesbedarf einer Teileinheit umfassen darf - und ständig griffbereit sein müssen. Diese sind durch das Einschließen so zu sichern, dass ein schnelles Entwenden wesentlich erschwert wird.
Die Aufbewahrung der entsprechenden Schlüssel ist durch einen schriftlichen Verteilerplan zu regeln. Die Schlüssel sind von den Berechtigten grundsätzlich in persönlichen Gewahrsam zu nehmen. Bei Bremer Tresor finden Sie spezielle BtMG-Tresore, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die speziell für die Lagerung von Medikamenten ausgestattet sind.