Im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) gemäß § 15 ist die sichere Aufbewahrung von Betäubungsmitteln für alle Teilnehmer im Betäubungsmittelverkehr vorgeschrieben. Dies betrifft nicht nur Arztpraxen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Tierärzte, Arzneimittel- und Pharmaunternehmen, sondern auch öffentliche und Krankenhaus-Apotheken. Unsere speziell entwickelten BTM Tresore mit Schubladen gewährleisten die gesetzeskonforme und sichere Lagerung von Betäubungsmitteln, indem sie eine Entnahme durch Unbefugte zuverlässig verhindern. In unserem Onlineshop finden Sie BTM Tresore mit Schubladen, die nach EN 1143-1 geprüft und zertifiziert sind, um höchste Sicherheitsstandards zu erfüllen.